Psychotherapie Korneuburg Brigitte Gratz  



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Bedingungen - Informationen zur Psychotherapie

Dauer der Psychotherapie

An den Bedürfnissen und Zielsetzungen der KlientInnen orientieren sich die Dauer des therapeutischen Prozesses, die Dauer der einzelnen Sitzung und die Frequenz der Gespräche. Erfahrungsgemäß umfasst eine Einzeltherapie durchschnittlich 20 Gespräche in etwa 2-wöchigen Abständen, bei einer Paartherapie ist mit etwa 7 Gesprächsterminen in 2 - 4-wöchigen Abständen zu rechnen. In Krisensituationen gelten natürlich andere Maßstäbe.
Gespräche im Rahmen der Einzeltherapie dauern 50 Minuten (etwa 45 Minuten Gesprächszeit und fünf Minuten für Terminvereinbarung, Bezahlung und Allfälliges). Für Paar- und Familiengespräche sind 75 Minuten bzw. 100 Minuten vorgesehen.


Psychotherapie Setting

Die therapeutischen Gespräche können in Form von Einzel-, Paar-, oder Familiensitzungen abgehalten werden. Es ist auch möglich andere für die KlientInnen wichtige Personen einzuladen (z.B. LehrerInnen, Angehörige, SozialarbeiterInnen, …). Eine andere Form von Setting bietet die Gruppentherapie, wo Menschen mit ähnlichen Problemen an ihren Themen, gemeinsam mit der Therapeutin, arbeiten. Supervision kann ebenfalls in Form von Einzelgespräche oder als Gruppe oder Team in Anspruch genommen werden.


Kosten der Psychotherapie

Das erste Gespräch ist kostenpflichtig, da es bereits wichtige psychotherapeutische Interventionen enthält. Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit eines kurzen Kennenlerngesprächs (ca. 20 Minuten).

Einzeltherapie (50 Minuten) € 110,-, wobei eine Rückvergütung von € 21,80 pro Einheit durch die Krankenkassen bei Diagnoseerstellung möglich ist. Seit 1.11.2014 werden von der BVA 40,- übernommen.

Paartherapie/Familientherapie (90 Minuten) € 165,-

Supervision für Einzelsupervision (50 Minuten) € 110,- (zzgl. USt) und für
Team- und Gruppensupervision (90 - 120 Minuten): € 162,- bis 216,- (zzgl. USt)

Bereits vereinbarte Termine können bis 1 Tag vorher abgesagt werden, ohne dass eine Verrechnung erfolgt. Wird später oder nicht abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

Verpflichtungen der Therapeutin

Die Psychotherapeutin hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen über Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren. Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn dies erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche Genehmigung geben. Näheres entnehmen Sie bitte auch den Informationen des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at). Ein Suchprogramm nach TherapeutInnen finden Sie auf http://www.psyonline.at.

 

Sie können diese Informationen auch als Merkblatt downloaden.