Bedingungen - Informationen zur Psychotherapie
Dauer der Psychotherapie
An den Bedürfnissen und Zielsetzungen der KlientInnen
orientieren sich die Dauer des therapeutischen Prozesses,
die Dauer der einzelnen Sitzung und die Frequenz der Gespräche.
Erfahrungsgemäß umfasst eine Einzeltherapie durchschnittlich
20 Gespräche in etwa 2-wöchigen Abständen,
bei einer Paartherapie ist mit etwa 7 Gesprächsterminen
in 2 - 4-wöchigen Abständen zu rechnen. In Krisensituationen
gelten natürlich andere Maßstäbe.
Gespräche im Rahmen der Einzeltherapie dauern 50 Minuten
(etwa 45 Minuten Gesprächszeit und fünf Minuten
für Terminvereinbarung, Bezahlung und Allfälliges).
Für Paar- und Familiengespräche sind 75 Minuten
bzw. 100 Minuten vorgesehen.
Psychotherapie Setting
Die therapeutischen Gespräche können in Form von
Einzel-, Paar-, oder Familiensitzungen abgehalten werden.
Es ist auch möglich andere für die KlientInnen wichtige
Personen einzuladen (z.B. LehrerInnen, Angehörige, SozialarbeiterInnen,
). Eine andere Form von Setting bietet die Gruppentherapie,
wo Menschen mit ähnlichen Problemen an ihren Themen,
gemeinsam mit der Therapeutin, arbeiten. Supervision kann
ebenfalls in Form von Einzelgespräche oder als Gruppe
oder Team in Anspruch genommen werden.
Kosten der Psychotherapie
Das erste Gespräch ist kostenpflichtig, da es bereits
wichtige psychotherapeutische Interventionen enthält.
Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit
eines kurzen Kennenlerngesprächs (ca. 20 Minuten).
Einzeltherapie (50 Minuten)
€ 110,-, wobei eine Rückvergütung von €
21,80 pro Einheit durch die Krankenkassen bei Diagnoseerstellung
möglich ist. Seit 1.11.2014 werden von der BVA 40,- übernommen.
Paartherapie/Familientherapie
(90 Minuten) € 165,-
Supervision für
Einzelsupervision (50 Minuten) € 110,- (zzgl. USt) und
für
Team- und Gruppensupervision (90 - 120 Minuten): € 162,-
bis 216,- (zzgl. USt)
Bereits vereinbarte Termine können bis 1 Tag vorher
abgesagt werden, ohne dass eine Verrechnung erfolgt. Wird
später oder nicht abgesagt, ist das Honorar für
die versäumte Stunde zu entrichten. Bei Zuspätkommen
ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit
möglich.
Verpflichtungen der Therapeutin
Die Psychotherapeutin
hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen über
Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren.
Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn
dies erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche
Genehmigung geben. Näheres entnehmen Sie bitte auch den
Informationen des Österreichischen Bundesverbandes für
Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at). Ein Suchprogramm
nach TherapeutInnen finden Sie auf http://www.psyonline.at.
Sie können diese Informationen auch als
Merkblatt downloaden.
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